von RA i. R. Mario Schmid 1. Grundlagen Grundrechte haben ihren Ursprung in derselben stillschweigenden Vereinbarung aller Bürger, in welcher auch der Staat seinen Ursprung hat. Wir nennen diese Vereinbarung Gesellschaftsvertrag. Grundrechte sind diejenigen Rechte, die den Bürgern vorbehalten bleiben, wenn sie dem Gesellschaftsvertrag zustimmen und damit zugunsten eines guten Lebens aller in Sicherheit, auf ihr natürliches “Recht des Stärkeren” verzichten. [1] Weil Grundrechte Rechte sind, die den Bürgern vorbehalten sind, um staatliche Eingriffe mit rechtlichen Mitteln abwehren zu können, kann der Staat Maßnahmen, die in Grundrechte der Bürger eingreifen, nicht damit rechtfertigen, dass er sich auf Grundrechte beruft. So kann zwar ein Bürger behaupten, er sei durch eine staatliche Maßnahme (z.B. durch ein Gesetz) in einem seiner Grundrechte – oder in mehreren – verletzt. [2] Der Staat kann aber nicht behaupten, der Eingriff in das entsprechende Grundrecht sei rechtmäßig,